Unser Auftrag ist, katholische Kindertageseinrichtungen bei der Erfüllung ihres kirchlichen und staatlichen Auftrages zu beraten und zu begleiten. Der kirchliche Auftrag basiert auf dem Evangelium Jesu, Gottes Liebe den Menschen zu verkünden und damit Kirche zu leben. Die gesetzliche Grundlage leitet sich aus den Regelungen des SGB (Sozialgesetzbuch) VIII des HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch) und des ThürKitaG (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz) ab.
Diesem Auftrag folgend leisten wir hauptsächlich die Fachberatung für alle katholischen Kindertageseinrichtungen und ihrer Träger im Bistum Fulda. Seit dem Jahr 2014 werden wir jährlich von den Trägern der hessischen Kindertageseinrichtungen zur kontinuierlichen Begleitung der Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans und zu den Zielen der Schwerpunkt–Kita beauftragt.
Ferner verstehen wir unseren Auftrag in der Umsetzung der „Strategischen Ziele zur Ausrichtung der Pastoral“ sowie deren Weiterentwicklung in unserem Bistum. Dazu gehört es, das eingeführte Qualitätsmanagementsystem nach den Vorgaben des KTK-Gütesiegel Bundesrahmenhandbuches in Leitungskonferenzen, Qualitätszirkeln und verschiedenen Fortbildungen zu verstetigen. Eine Hinführung zur entsprechenden Zertifizierung der Kindertageseinrichtungen ist dabei auf Wunsch der Einrichtung und des Trägers möglich.
Des weiteren vernetzen wir alle Kita-Beteiligten im Bistum Fulda miteinander. So gehören Treffen mit Kita-Leitungen und Trägerverantwortlichen in größeren Abständen genauso zu unseren Aufgaben wie auch die Vernetzung und der regelmäßige Informationsaustausch aller Fachbereiche im Bischöflichen Generalvikariat. Außerdem koordinieren wir die Bearbeitung eingehender Anfragen und Beschwerden im Kontext von Kindertageseinrichtungen auf Bistumsebene.
Die Interessen des Bistums und der katholischen Kindertageseinrichtungen vertreten wir in Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten auf Landes- und Bundesebene, sowohl in politischen, spitzenverbandlichen als auch kirchlichen Gremien zwischen Bistümern und Landeskirchen.